Schärfer als jedes zweischneidige Schwert

Vor vier Jahren haben wir das 500. Reformationsjubiläum gefeiert und morgen wird sich der Termin wieder jähren. Aber auch ein anderes Datum im Zusammenhang mit der Reformation jährte sich in diesem Jahr zum 500. Mal.

Am 17./18. April 1521 musste sich Martin Luther auf dem Reichstag zu Worms für seine Schriften verantworten. Er sollte sie sogar widerrufen. Nachdem er sich Bedenkzeit auserbeten und diese auch bekommen hatte (1. Tag), trat er am 18. April erneut vor seine Ankläger. In seiner Verteidigungsrede schloss er mit folgenden Worten:

„In meinen Büchern wird das Papsttum und seine Lehre angegriffen und auch diejenigen, die mit ihrer falschen Lehre, bösem Leben und schlechtem Vorbild die Christenheit an Leib und Seele verwüstet haben. So ich nun widerrufen würde, so würde ich nichts anderes tun, als dass ich die Tyrannei des Papstes stärkte und solcher großen Gottlosigkeit Tür und Tor auftäte. Ich kann und will nicht widerrufen, weil weder sicher noch geraten ist, etwas wider das Gewissen zu tun. Es sei denn, dass ich mit Zeugnissen der Heiligen Schrift oder mit öffentlichen, klaren und hellen Gründen und Ursachen widerlegt werde, denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilen allein, weil es offensichtlich ist, dass sie oft geirrt und sich selbst widersprochen haben. Gott helfe mir. Amen.“

Luther rechtfertigt seine Weigerung zu widerrufen also mit seiner Verantwortung vor Gottes Wort und seinem Gewissen und erklärt seine Bereitschaft zu widerrufen nur für den Fall, dass für seine Schriften er mit dem Zeugnis der Heiligen Schrift widerlegt werden würde.

Zuvor hatten der päpstliche Gesandte Hieronymus Alexander eine Anklagerede verlesen und der Habsburger Kaiser Karl V eine persönliche Erklärung abgeben lassen. Diese beiden kann man hier neben Luthers nachlesen.

Nur so viel zu den Argumenten von Alexander und Karl V.:

Alexander rechtfertigte die Anklagerede ausschließlich mit der Machtfülle der Römisch-Katholischen Kirche und argumentierte mit dem „Präzedenzfall“ des ca. 100 Jahre vorher verurteilten und verbrannten Reformators Johann Hus, der Autorität des Konstanzer Konzils und der vermeintlichen Sünde der Auflehnung gegen den Klerus wegen des von Luther vertretenen Laienpriestertums.

Kaiser Karl V. dagegen rechtfertigte seine Erklärung mit seiner menschlichen Herkunft von Generationen treuer Regenten, die alle der katholischen Kirche ergeben waren. Er argumentierte mit der Tradition und mit der Annahme, dass ein einzelner Mönch nicht Recht haben könne, wenn diese vermeintlich gegen die ganze Christenheit stünde.

Keiner seiner Gegner argumentierte mit der Bibel, wie es Luther angeboten hatte. Erstens konnten sie dies nicht, denn das Wort Gottes stand auf der Seite Luthers und zweitens fürchteten sie die Schärfe dieses geistlichen Schwertes, das sowohl Seele und Geist als auch Mark und Bein scheidet und ein Richter ihrer Gedanken und der Gesinnung ihrer Herzen ist.

Denn diese Gedanken und Gesinnungen waren schlecht und nicht auf der Suche nach Wahrheit, sondern auf die Erhaltung der Macht aus.

Wie gehen wir heute mit dem Wort Gottes um?

Lassen wir zu, dass es das scharfe zweischneidige Schwert für uns bleiben darf oder setzen wir alles daran, es stumpf zu machen?

Amen

Lied: Ein feste Burg ist unser Gott - Martin Luther

Beitrag teilen